Um die Sicherheit und den Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum von Bürgern und juristischen Personen, staatlichen und kommunalen Einrichtungen vor Bränden zu gewährleisten, traten am 1. Mai 2009 die Technischen Vorschriften über Brandschutzanforderungen in Kraft. Das Dokument definiert die wichtigsten Bestimmungen des technischen Regelwerks, die Anforderungen an Produkte für die allgemeine und technische Brandbekämpfung, die Bewertungsmethoden und das Verfahren zur Ausstellung von Brandschutz-Konformitätsbescheinigungen.

Auf dem Territorium der Russischen Föderation werden die Konformitätsbewertung und die Ausstellung von Brandzertifikaten durchgeführt:

freiwillig - in Form einer freiwilligen Zertifizierung;
obligatorisch - in Form einer obligatorischen Zertifizierung oder Konformitätserklärung. Das Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 123-FZ regelt die Formen der Bewertung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften. Brandschutzzertifikate werden nach Schemata ausgestellt, von denen jedes eine Reihe verschiedener Vorgänge und Bedingungen für ihre Umsetzung darstellt, deren Ergebnisse erforderlich sind, um die Einhaltung der festgelegten Anforderungen zu überprüfen.

Die Konformitätserklärung von Produkten wird von einem Verkäufer oder Lieferanten von Produkten abgegeben, der auf dem Territorium der Russischen Föderation registriert ist, um sicherzustellen, dass die Produkte den Anforderungen der technischen Vorschrift entsprechen. Eine Branderklärung wird auf der Grundlage eines Laborprüfprotokolls an Standardproduktmustern und einer gutachterlichen Bewertung der gesammelten Nachweise zur Sicherheit eines Produktionsprodukts erstellt.
In Fällen, in denen die Produkte keiner obligatorischen Konformitätsbestätigung unterliegen, ist die Zertifizierungsstelle befugt, die Ausstellung eines Zertifikats abzulehnen.

Die folgenden Arten von Produkten unterliegen der Feuerzertifizierung:
Sicherheitsmittel - Feuerlöscher, Warn- und Kontrollmittel, Signalisierung.

Feuerfest und Materialien.
Veredelungsmaterialien aus Thermoplasten und Polyvinylchlorid, Materialien für Wände und Decken, dekorative und feuerfeste Platten.
Bodenmaterialien: Linoleum, Fliesen, Gummibeschichtungen, Kork, selbstnivellierende Böden.
Schall- und wärmedämmende Materialien und Produkte aus Mineralwolle aus Basaltfaser.

Abdichtungs- und Bedachungsmaterialien in Rollen und Bahnen, einschließlich Bitumen, Gummibitumen und Gummi-Textilbahnen. Kitte, Kitte, Pasten, Dichtungsmittel für Dächer.
Baukonstruktionen und Produkte zum Füllen von Öffnungen in feuerfesten Barrieren, gasdichten Konstruktionen, Kanälen von technischen Systemen, Ventilen und Rauchabzügen.
Produkte für Kabel und Kabelrinnen, Kreuzungen, Kabelverschraubungen. Elektro- und Elektrogeräte, Herde, Backöfen, Herdplatten.
Beheizung von wärmeerzeugenden Geräten, Industrie- und Schweißbrennern.

Ab 01.01.2020 ist die TR EAWU 043/2017 „Über Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen“ in Kraft getreten. Produkte, die nicht unter die EAWU-TR fallen, unterliegen weiterhin der nationalen Gesetzgebung und müssen ein Zertifikat oder eine Feuererklärung ausstellen.

Wie erhalte ich ein Brandschutzzertifikat?