CE-Zertifizierung: der Pass für den europäischen Markt. Um in Europa in Verkehr gebracht zu werden, müssen Industrieprodukte erklären, dass sie den Mindestanforderungen, insbesondere der Sicherheit, entsprechen, die in den spezifischen EU-Richtlinien und -Verordnungen definiert sind. Die Konformitätsbewertung kann in einigen Bereichen direkt vom Hersteller (oder von seinem Bevollmächtigten, falls der Hersteller nicht in einem Land der Europäischen Union ansässig ist) durchgeführt werden, muss jedoch häufig zwingend von einer dazu befugten Stelle durchgeführt werden also vom Staat und „notifiziert“ an die Behörden der anderen EU-Staaten, wie z. B. IMQ. Dies ist bei den „komplexeren“ Produkten der Fall, die unter die folgenden Richtlinien fallen:

  • Gasgeräte und verwandte Geräte (GAR)
  • Funkausrüstung (ROT)
  • Aufzüge (LIFT)
  • Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • Medizinprodukte und aktive implantierbare medizinische Geräte (MD und AIMD)
  • Medizinprodukte (MDR)
  • Maschinen (MACC)
  • Bauprodukte (CPR)
  • Kesseleffizienz (BED)
  • Messgeräte (MID)
  • Telegebühren (EETS)

IMQ stellt in diesem Zusammenhang die CE 0051-Zertifizierung aus (die Nummer identifiziert IMQ als benannte Stelle, die für das Konformitätsbewertungsverfahren zuständig ist), die die Konformität der Produkte mit den Sicherheitsanforderungen bescheinigt und dass die Konformitätsbewertung von einer benannten Stelle durchgeführt wurde durch einen Dritten, wie von der EU-Gesetzgebung vorgeschrieben.