Das Konformitätszertifikat für Verpackungen wird von einer akkreditierten Stelle nach dem Verfahren zum Bestehen aller für die Konformitätsbestätigung erforderlichen Tests ausgestellt, die in TR CU 005/2011 „Über die Sicherheit von Verpackungen“ geregelt sind.


Die Verordnung selbst enthält Anweisungen für die Anwendung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung dieses Rohstoffs. Diese Richtlinien wurden eingeführt, um die Umwelt, die Gesundheit und das Leben des Endverbrauchers vor schädlicher oder unsachgemäßer Verwendung von Verpackungen zu schützen und um zu verhindern, dass der Endverbraucher ein Produkt von geringer Qualität verwendet.

Diese Verordnung umfasst alle Arten von Verpackungen, einschließlich Verschlüssen, die größtenteils bereits ein Endprodukt sind, das für die Massenproduktion im Gebiet der Zollunion bestimmt ist, unabhängig vom Herkunftsland. Gemäß den Anforderungen der TR ZU 005/2011 sind Verpackungen aus: Karton, Papier, Holz, Glas, Metall und Kunststoff deklarationspflichtig. Darüber hinaus wird für jede einzelne Verpackungsart eine eigenständige Dokumentation erstellt. Darüber hinaus kann auf Wunsch ein zusätzliches Verpackungszertifikat eingeholt werden. Das heißt, zusätzlich zu den Regeln der Verordnung ist es erlaubt, diese Konformitätsbescheinigung frei zu registrieren. Dieses Dokument ist jedoch nicht ersetzbar.

Zunächst wird eine Konformitätserklärung registriert und anschließend ist ein Verfahren zur freiwilligen Registrierung und Erlangung eines Zertifikats für Verpackungen möglich.

Die Erklärung enthält zwei Hauptpunkte:

- Überprüfung durch Testen des Produkts
- Erstellung eines Gutachtens und Registrierung für die Konformität der Produkte.

Am Ende der Studien schließt die Kommission ein Protokoll ab, das die Grundlage für die Ausstellung der Konformitätserklärung des Produkts aufzeigt. Das Dokument ist 2 - 5 Jahre gültig. Informationen über ihn sind im offiziellen Portal des Föderalen Dienstes für Akkreditierung enthalten. Nach Erhalt der Konformitätsbescheinigung muss sich der Antragsteller auch an ein zertifiziertes Zentrum oder Unternehmen wenden und bestimmte Dokumente vorlegen. Auch hier erfolgt das Verfahren in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen.

Nach bestandenem Verfahren erhält der Antragsteller ein Dokument mit dem entsprechenden Abschluss, das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Natürlich ist das Verfahren zur Ausstellung einer Erklärung und zur Erlangung einer Konformitätsbescheinigung für Verpackungsmaterialien kein einfacher und zeitaufwändiger Vorgang, der eine große Menge an Spezialkenntnissen und Freizeit erfordert, um das gesamte Verfahren abzuschließen.