Die EMAS-Verordnung „Eco-Management and Audit Scheme“, EG-Verordnung Nr. 1221/2009 und nachfolgende Änderungen, betrifft die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem gemeinschaftlichen System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Die Vorschriften verlangen von den teilnehmenden Organisationen, Umweltmanagementsysteme (UMS) auf der Grundlage von Richtlinien, Programmen, Verfahren und Zielen einzuführen, um ihre eigenen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, und eine Umwelterklärung (eine reale Standort-Umweltbilanz) zu veröffentlichen.

EMAS-Registrierung

EMAS ist ein Managementinstrument, das von der Europäischen Kommission für Organisationen entwickelt wurde, die ihre Umweltleistung bewerten, überwachen und verbessern möchten. Das Ziel von EMAS ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen, auch durch:
die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems durch Organisationen;
Informationen über die Umweltleistung und einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen, auch durch die Veröffentlichung einer Umwelterklärung.
Das von EMAS geforderte Umweltmanagementsystem basiert auf der Norm ISO 14001, auf die alle Anforderungen verwiesen werden, während der offene Dialog mit der Öffentlichkeit fortgesetzt wird, indem Organisationen aufgefordert werden, eine Umwelterklärung zu veröffentlichen (und zu aktualisieren), in der Informationen und hervorstechende Daten der Organisation zu ihren Umweltaspekten und -auswirkungen.

So erhalten Sie die EMAS-Registrierung

Um eine EMAS-Registrierung zu erhalten, muss eine Organisation:
Durchführung einer Umweltanalyse, bei der die Umweltauswirkungen der durchgeführten Tätigkeiten untersucht werden;
Implementieren Sie ein Umweltmanagementsystem, das darauf abzielt, seine Umweltpolitik zu verwirklichen und Verbesserungsziele zu erreichen;
Ein Umweltaudit durchführen, um die Wirksamkeit des Managementsystems und die Umweltleistung in Bezug auf die Politik, die Verbesserungsziele, die Umweltprogramme der Organisation und die geltenden Vorschriften zu bewerten;
Erstellung einer Umwelterklärung, d. h. eines Dokuments, das die erzielten Ergebnisse in Bezug auf die festgelegten Umweltziele beschreibt und angibt, wie die Organisation plant, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern;
Bestätigung durch einen akkreditierten EMAS-Gutachter (z. B. Cm Group) einholen, der nach Bewertung der Umweltanalyse, des Umweltmanagementsystems, der Audittätigkeiten und der Umwelterklärung letztere validiert;
Die vom Umweltgutachter validierte Umwelterklärung muss dann zusammen mit dem Registrierungsantrag an den Ausschuss für Umweltzeichen und Ökoaudit, Sektion EMAS Italien, gesendet werden. Nach der Registrierung – die Organisation erhält eine Nummer, die sie im europäischen Register identifiziert – hat sie die Möglichkeit, das EMAS-Logo zu verwenden und muss ihre Umwelterklärung der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Cm Group ist akkreditierter Verifizierer Nr. IT-V-0017 zur Verifizierung und Validierung von Umwelterklärungen für Zwecke der EMAS-Registrierung.

Die Vorteile der EMAS-Registrierung

Es ist ein wirksames Instrument für die Umweltkommunikation
Ermöglicht es Ihnen, die Einhaltung der Gesetze unter Kontrolle zu halten. Reduziert das Risiko von Umweltunfällen dank eines ordnungsgemäßen Managements der Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation
Es kann Ihnen ermöglichen, wirtschaftliche und finanzielle Vorteile zu erzielen
Es verbessert das Unternehmensimage sowohl gegenüber Kunden als auch Lieferanten (durch Verwendung des EMAS-Logos und der öffentlich zugänglichen Umwelterklärung)
Sie ermöglicht die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen und kann im Rahmen von Ausschreibungen als Voraussetzung oder vorrangige Anforderung angefordert werden.