Bei der Einfuhr von funkelektronischen Mitteln (Handys, Navigationsgeräte, Funkmodems, funkgesteuerte Spielzeugmodelle usw.) in das Hoheitsgebiet Russlands muss der Zollbehörde der sogenannte Radio Frequency Center (RFC)-Abschluss vorgelegt werden. Diese Schlussfolgerung zeigt, dass die importierten Waren die von der State Radio Frequency Commission (SCRF) festgelegten Anforderungen erfüllen, in der entsprechenden Liste enthalten sind, regelmäßig von SCRF aktualisiert werden (oder nicht darin aufgenommen werden müssen) und folglich in die eingeführt werden können Territorium Russlands.

Der Abschluss des RFC wird auf den Namen eines bestimmten Importeurs ausgestellt und enthält Informationen über den Namen und die Modelle der importierten Waren. Der Abschluss ist 1 Jahr gültig.

Gemäß den Vorschriften des Hochfrequenzzentrums ist es erforderlich, eine bestimmte Liste mit Informationen zu den Hochfrequenzeigenschaften des RFC einzureichen, um die Schlussfolgerung des RFC über die Möglichkeit des Imports eines bestimmten Produkts in die Russische Föderation zu erhalten Produkt (insbesondere wenn das importierte Produkt nicht in der Einheitlichen Liste von RES und VChU enthalten ist, die vom Staatlichen Komitee für Hochfrequenz genehmigt wurde). Insbesondere können RFCs Informationen wie Emissionsklasse, Spitzenfrequenzabweichung, relatives Niveau von Nebenaussendungen, spektrale Dichte usw. anfordern.

Darüber hinaus hat der RFC das Recht, Dokumente anzufordern, die die Übereinstimmung der technischen Eigenschaften der importierten Ausrüstung mit den allgemeinen Lösungen des SCRF bescheinigen (Prüf- oder Messberichte).