Diese technische Vorschrift der Zollunion wurde entwickelt, um im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion einheitliche Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte zu stellen, deren Anwendung und Umsetzung verbindlich sind, und um den freien Warenverkehr technischer Geräte sicherzustellen im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion in Verkehr gebracht werden.

Diese technische Vorschrift der Zollunion legt die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte fest, um den Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit von Waren im gemeinsamen Zollgebiet der Zollunion zu gewährleisten sowie verbrauchertäuschende Handlungen zu verhindern. (Benutzer) von technischen Geräten.

Der Antragsteller kann eine juristische Person oder eine natürliche Person sein, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet als Einzelunternehmer, Hersteller oder aufgrund einer Vereinbarung als ausländischer Hersteller registriert ist. mit ihm in Bezug auf die Gewährleistung der Konformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichtkonformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift der Zollunion (Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ).

1. Haushaltsgeräte:
zum Kochen und Konservieren von Speisen und zur Mechanisierung der Küchenarbeit;
zum Bearbeiten (Waschen, Bügeln, Trocknen, Reinigen) von Wäsche, Kleidung und Schuhen;
für die Reinigung und Reinigung der Räumlichkeiten; sanitär und hygienisch;
das Raumklima erhalten und regulieren; zur Haar-, Nagel- und Hautpflege; zum Aufwärmen des Körpers;
Vibromassage;
Spiel-, Sport- und Trainingsgeräte;
Audio- und Videogeräte, Fernseh- und Rundfunkempfänger;
Nähen und Stricken;
Netzteile, Batterieladegeräte, Spannungsstabilisatoren; für die Gartenarbeit;
elektrische Pumpen;
leichte Ausrüstung;
automatische Schalter mit elektronischer Steuerung;
elektronisch gesteuerte Differentialschalter;
Ausrüstung zum Lichtbogenschweißen.
2. Elektronische Personal Computer (Personal Computer).
3. Technische Mittel, die mit elektronischen Personalcomputern verbunden sind:
Drucker;
Monitor;
Scanner;
unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
Aktive akustische Systeme mit Wechselstromversorgung;
Multimedia-Projektoren.
4. Elektrifizierte Instrumente (tragbare und tragbare elektrische Maschinen).
5. Elektromusikalische Instrumente.

von Herstellern anderer technischer Mittel als deren Bestandteile verwendet werden und nicht für den autonomen Gebrauch bestimmt sind;
passiv bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit;
nicht in der einheitlichen Liste der Produkte enthalten sind, für die im Rahmen der Zollunion verbindliche Anforderungen gelten und die von der Kommission der Zollunion genehmigt wurden.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für serienmäßig hergestellte technische Geräte beträgt nicht mehr als 5 Jahre; für viele technische Geräte (ein einzelnes Produkt) ist die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung nicht festgelegt.
Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung für serienmäßig hergestellte technische Geräte beträgt nicht mehr als 5 Jahre; Für viele technische Geräte (ein einzelnes Produkt) ist die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung nicht festgelegt.