Diese technische Vorschrift legt im Zollgebiet der Zollunion einheitliche Sicherheitsanforderungen für zuvor in Verkehr gebrachte und zur Verwendung im Zollgebiet der Zollunion bestimmte unter Überdruck betriebene Geräte (im Folgenden als Geräte bezeichnet) fest, die den freien Warenverkehr gewährleisten Ausrüstung.

Diese technische Vorschrift legt Sicherheitsanforderungen für Geräte während der Entwicklung (Konstruktion), Produktion (Herstellung) sowie Anforderungen an die Gerätekennzeichnung fest, um Leben und Gesundheit von Menschen und Eigentum zu schützen und Handlungen zu verhindern, die Verbraucher irreführen.

Der Antragsteller kann eine juristische Person oder eine natürliche Person sein, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet als Einzelunternehmer, Hersteller oder aufgrund einer Vereinbarung als ausländischer Hersteller registriert ist. mit ihm in Bezug auf die Gewährleistung der Konformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichtkonformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift der Zollunion (Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ).

Behälter für Flüssigkeiten und Gase mit einem Druck über 0,05 MPa;
Kessel zur Gewinnung von heißem Wasser, dessen Temperatur über 110 Grad Celsius liegt, oder Dampf, dessen Überdruck über 0,05 MPa liegt, sowie Behälter mit Feuerheizung;
Rohre mit maximal zulässigem Betriebsdruck größer als 0,05 MPa, Nenndurchmesser größer als 25, ausgelegt für Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten;
Ausrüstungsgegenstände (Montageeinheiten) und Komponenten dafür, die zum Aufsetzen auf die Ausrüstung bestimmt sind und Druck standhalten;
Armaturen für Flüssigkeiten und Gase mit einer Nennweite größer als 25 und einem höchstzulässigen Betriebsdruck größer als 0,05 MPa;
Signal- und Sicherheitseinrichtungen;
Druckkammern (ausgenommen einzelne medizinische);
Sicherheitseinrichtungen und -geräte.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für Seriengeräte überschreitet 5 Jahre nicht. Für viele Geräte (Einzelstück) ist die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung nicht festgelegt.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung des Geräts beträgt:
bei Verwendung des Schemas 1c, 3c und 4c - 5 Jahre;
bei Verwendung des 7c-Schemas - während der zugewiesenen Nutzungsdauer oder zugewiesenen Ressource.