Diese Technische Vorschrift legt die Sicherheitsanforderungen für im Zollgebiet der Zollunion in Verkehr gebrachte Milch und Milchprodukte fest, die für die Anwendung und Umsetzung im Zollgebiet der Zollunion, für Produktionsprozesse, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung von Milch und Milchprodukten, um deren freien Warenverkehr zu gewährleisten.


Diese technische Vorschrift wurde entwickelt, um Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt, Leben und Gesundheit von Tieren zu schützen, Handlungen zu verhindern, die Verbraucher von Milch und Milchprodukten über ihren Zweck und ihre Sicherheit täuschen, und gilt für in den Verkehr gebrachte Milch und Milchprodukte beim Zoll im Gebiet der Zollunion, die Prozesse ihrer Herstellung, Lagerung, Beförderung, Verkauf und Entsorgung.

Der Antragsteller kann eine juristische Person oder eine natürliche Person sein, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Zollunion in seinem Hoheitsgebiet als Einzelunternehmer, Hersteller oder aufgrund einer Vereinbarung als ausländischer Hersteller registriert ist. mit ihm in Bezug auf die Gewährleistung der Konformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift und in Bezug auf die Verantwortung für die Nichtkonformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen dieser technischen Vorschrift der Zollunion (Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ).

1. Rohmilch - Rohstoffe, Magermilch (roh und thermisch verarbeitet) - Rohstoffe, Rahm (roh und thermisch verarbeitet) - Rohstoffe;
2. Milchprodukte, darunter:
Milchprodukte;
Milchprodukte;
Milchprodukte;
Nebenprodukte der Milchverarbeitung;
Säuglingsanfangsnahrung auf Milchbasis für Kleinkinder (0 bis 3 Jahre), Vorschulalter (3 bis 6 Jahre), Schulalter (6 Jahre und älter), angepasste oder teilweise angepasste Anfangs- oder Folgemilchnahrung (einschließlich Trockenmilch), fermentierte Trockenmilchmischungen , Getränke auf Milchbasis (einschließlich Trockengetränke) zum Füttern von Kleinkindern, Fertigmilchbrei und Getreideflocken auf Milchbasis (mit Trinkwasser nach Hause gebracht) zum Füttern von Kleinkindern;
3. Prozesse der Erzeugung, Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung von Milch und Milchprodukten;
4. funktionelle Komponenten, die für die Herstellung von Milchverarbeitungsprodukten erforderlich sind.

Für eine Serie - nicht mehr als 5 (fünf) Jahre.