Diese Verordnung definiert Sicherheitsanforderungen für Fisch- und Meeresfrüchteprodukte, die für die Durchsetzung in den EAWU-Ländern obligatorisch sind, sowie eine Reihe von Anforderungen für Produktion, Lagerung, Transport, Verkauf und nachfolgende Freigabe- und Verpackungsanforderungen. Dieses Dokument wurde für folgende Zwecke erstellt:

Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger
Schutz der natürlichen Umwelt
Vermeidung von Handlungen, die Käufer von Fisch und Meeresfrüchten irreführen könnten.

Der Antragsteller kann ein Unternehmen oder ein Einzelunternehmer sein, der gemäß den Gesetzen eines Landes registriert wurde, das Teilnehmer an der CU ist, sowie ein Hersteller oder ein ausländischer Hersteller, der aufgrund einer Vereinbarung mit ihm die Funktion ausübt ihm. Um die technischen Vorschriften zu erhalten, müssen die erforderlichen Dokumente vorbereitet werden, dann wird die Ware überprüft, ein Protokoll über die Einhaltung der Anforderungen erstellt und ein Zertifikat ausgestellt oder nicht ausgestellt, wenn das Produkt die Anforderungen nicht erfüllt.

Die obige Regelung gilt für Fisch- und Meeresfrüchteprodukte, die in CU-Mitgliedsländern vermarktet werden. Dies gilt insbesondere für Fischprodukte aus Gewässern, Algen, Wassersäugetieren, Wasserpflanzen, verschiedenen Arten von wirbellosen Wassertieren usw.

Die Wirkung dieser Verordnung gilt nicht für den Zucht- und Haltungsprozess von Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren, Algen und anderen Wasserpflanzen, speziellen Fischprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen, die auf der Grundlage von Fischen im Wasser lebenden Tieren hergestellt wurden , Algen und andere Pflanzen im Wasser. Über den Prozess der Herstellung, Lagerung, des Transports und der Entsorgung von nichtindustriellen Fischwaren, die in den Mitgliedsländern der Zollunion hergestellt werden. Es gilt auch nicht für Meeresfrüchteprodukte, die von Bürgern zu Hause oder auf ihren Nebengrundstücken hergestellt werden, dieses Produkt lagern, transportieren und liquidieren und es nicht in Staaten verkaufen, die Teil der Zollunion sind. Sie gilt auch nicht für Waren aus Amphibien, Reptilien, Non-Food-Fischprodukte.

Das Dokument wird für eine Charge von Produkten (begrenzt durch die Haltbarkeit der Produkte) oder für die Massenproduktion ausgestellt. In diesem Fall kann die Gültigkeitsdauer des Dokuments bis zu 5 Jahre betragen.