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Industrial Safety Competence (EPB) - Bewertung der Konformität des Kompetenzgegenstands mit den Anforderungen und Standards für einen sicheren Betrieb gemäß den Anforderungen der Rechtsakte der Russischen Föderation.

EPB-Fazit

Das Ergebnis der Arbeitssicherheitsüberprüfung ist der Abschluss des EPB (in einigen Fällen kann eine Registrierung bei Rostekhnadzor erforderlich sein).

Wie ist zu verstehen, für welche Geräte und in welchen Fällen eine Arbeitssicherheitsüberprüfung erforderlich ist? Auf diese Problematik wird im Bundesgesetz vom 21. Juli 1997 Nr. 116-FZ deutlich hingewiesen: Wenn die technische Vorschrift keine andere Form der Bewertung eines technischen Geräts festlegt, das in einer gefährlichen Produktionsanlage verwendet wird, unterliegt es der Arbeitsschutzkompetenz , dh in Fällen wie:

  • Vor der Verwendung des Geräts in einer gefährlichen Produktionsstätte;
  • Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder wenn die vom Hersteller festgelegte Lastwechselzahl dieses technischen Gerätes überschritten ist;
  • Bei Fehlen von Angaben in der technischen Dokumentation zur Nutzungsdauer des Geräts und wenn seine effektive Nutzungsdauer 20 Jahre überschreitet;
  • Bei einer Änderung des Designs wird das Material der Trägerelemente des technischen Geräts ausgetauscht
  • Bei Restaurierungsarbeiten nach einem Unfall, bei dem ein technisches Gerät beschädigt wurde

Liste der arbeitsschutzberichtspflichtigen Objekte:

  • Chemisch gefährliche, explosive, feuergefährliche und spezielle chemische Produkte;
  • Öl-und Gasindustrie;
  • Koksindustrie und Metallurgie;
  • Bergbau und nichtmetallurgische Industrie;
  • Kohleindustrie;
  • Transport von gefährlichen Stoffen;
  • Verwendung von Geräten, die unter übermäßigem Druck betrieben werden;
  • Gasverbrauchs- und -verteilungssysteme;
  • Hebekonstruktionen;
  • Lagerung und Verarbeitung von pflanzlichen Rohstoffen.

Die Erhebungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz werden gemäß den „Regeln für die Ausübung von Kompetenzen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit“ durchgeführt, die vom Orden von Rostechnadzor n. 538 vom 14.11.2013 und der „Rostechnadzor Verwaltungsverordnung für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zur Führung eines Verzeichnisses von Sachverständigengutachten zur Arbeitssicherheit“ Verordnung von Rostechnadzor n. 260 vom 23.06.2014 G.

Die CM Group bietet qualifizierte Dienstleistungen mit Kompetenz im Bereich Arbeitssicherheit.

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